Unfall! Und jetzt?

Es hat gekracht - das ist immer ärgerlich. Gut, wenn man weiß, was nach einem Unfall zu tun ist! Hier die wichtigsten Tipps:

Wählen Sie den Sachverständigen Ihres Vertrauens!

    Sie haben den Unfall nicht selbst verschuldet?

    Dann wird der Schaden an Ihrem Fahrzeug von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen und Sie können selbst einen Sachverständigen wählen. Natürlich kann die Versicherung Vorschläge machen, aber sie kann nicht ohne Ihre Zustimmung einen Gutachter bestimmen.

    Sie haben den Unfall selbst verschuldet?

    Wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese den Schaden. Auch dafür erstellt Michael Ramm Ihnen ein Gutachten, allerdings muss in diesem Fall Ihre Versicherung zuerst ihr Ok geben.

Die Kosten übernimmt die Versicherung

Bei fremdverschuldeten Unfällen zahlt die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners das Schadensgutachten. Das ist gesetzlich geregelt. Für Sie entstehen also keine Kosten, die Rechnung wird direkt an die Versicherung geschickt. Bei Bagatellschäden (bis zu ca. 750 Euro) ist ein Kurzgutachten bzw. Kostenvoranschlag ausreichend. Ob Sie ein Gutachten benötigen oder ein Bagatellschaden vorliegt, kann am besten ein Gutachter beurteilen. Für Michael Ramm gehört diese Beratung selbstverständlich zum unentgeltlichen Service.

Fiktive Abrechnung - Sie müssen nicht reparieren lassen

Die Versicherung erstattet den Schaden, wie es das Gutachten vorsieht. Ihnen steht es frei, den Schaden tatsächlich reparieren zu lassen. Wenn Sie es nicht tun, wird Ihnen die errechnete Reparatursumme, allerdings abzüglich der ausgewiesenen Mehrwertsteuer, von der Versicherung erstattet. Dann haben Sie noch zwei Jahre Zeit, den Schaden in einer Werkstatt reparieren zu lassen und die Rechnung bei der Versicherung einzureichen, um die darin ausgewiesene Mehrwertsteuer nachträglich zu erhalten.

Gehen Sie auf Nummer sicher

Häufig gibt es nach Unfällen Diskussionen über die Schadenhöhe oder über Vorschäden - mit einem Gutachten haben Sie schlagkräftige Argumente in der Hand, mit denen Sie Ihre Interessen durchsetzen können.

Minimieren Sie Ihren Schaden

Im Gutachten wird auch aufgeführt, wie lange das Fahrzeug wegen der Reparatur nicht genutzt werden kann - damit können Sie von der Versicherung die Kosten für einen Mietwagen erstatten lassen oder eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

Denken Sie an morgen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten, müssen Sie den Käufer über den Unfallschaden und die Reparatur informieren. Mit dem Gutachten können Sie den Schaden genau nachweisen. Damit Sie im Fall der Fälle gerüstet sind, hat Michael Ramm eine Checkliste zum Verhalten am Unfallort erstellt - wenn Sie diese ausdrucken und ins Handschuhfach legen, sind Sie gut vorbereitet, falls es tatsächlich einmal kracht.

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Michael Ramm